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10. Sonstige Handlungen aus Gewissensgründen
10.2. Rechtsprechung
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Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat
Datum: 1991-12-12
Az: 6 UE 522/91 (Tierversuche im Studium)
4. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Student der Medizin verlangen kann,
im Rahmen eines Praktikums nicht an Tierversuchen bzw Versuchen an Präparaten
getöteter Tiere teilzunehmen.
5. Im übrigen Einzelfall eines Anspruchs auf Teilnahme an einem
Physiologiepraktikum, bei dessen Durchführung die anspruchsberechtigte
Studentin nicht gezwungen wird, an Tierversuchen bzw Versuchen an Präparaten
von zuvor für das Physiologiepraktikum getöteten Tieren teilzunehmen.
Fundstelle
NuR 1992, 241
NJW 1992, 2373